2.2 Anzuwendende Module für die verschiedenen Phasen einer Konformitätsbewertungsverfahren Wie bereits unter 2.1.3 erläutert, müssen zur Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens geeignete Instrumente zur Verfügung gestellt werden, welche in den einzelnen Phasen angewendet werden können. Dabei ist besonders der Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Benutzer und Verbraucher zu gewährleisten. Gerade dieses besondere Augenmerk auf Sicherheitsaspekte wird mit dem CE Zeichen dokumentiert! Folgende Module stehen zur Auswahl und müssen in geeigneter Kombination angewendet werden, um ein Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen. In jedem Modul ist die Durchführung eines Qualitätsmanagementsystems enthalten. Die ausführliche Beschreibung der Module ist dem Anhang zu entnehmen.
Bild 2: Konformitätsbewertungsverfahren Modul A: Interne Fertigungskontrolle Dieses Modul beschreibt das Verfahren, bei dem der Hersteller erklärt, das sein Produkt die für sie geltenden Anforderungen der entsprechenden Richtlinie erfüllt. Der Hersteller bringt dann das CE Zeichen an und stellt die Konformitätserklärung aus. Modul B: EU Baumusterprüfung Diese Modul beschreibt das Verfahren, bei dem eine benannte Stelle prüft und bestätigt, daß ein für die Produktion repräsentatives Muster den Vorschriften der einschlägigen Richtlinie entspricht. Modul C: Konformität mit Bauart Wenn ein Hersteller weitere Produkte herstellt, die der Bauart eines andern Produktes entsprechen, für das eine EU -Baumusterprüfbescheinigung vorliegt, kann er ebenfalls ein Konformitätserklärung ausstellen. Modul D: Qualitätssicherung Produktion Dies entspricht dem Modul C, wobei der Hersteller noch zusätzlich einer Fremdüberwachung durch eine benannte Stelle unterliegt. Modul E: Qualitätssicherung Produkt Dies entspricht dem Modul D, jedoch ist das zugrunde liegende QM System eingeschränkter. Modul F: Prüfung der Produkte Beim Produkt wird eine EU Baumusterprüfung durchgeführt, die Fremdüberwachung erfolgt dann durch eine benannte Stellen für jedes einzelne Produkt oder Kontrolle nach einem statistischen Verfahren. Modul G: Einzelprüfung Jedes Produkt wird von einer benannten Stelle geprüft und zusätzlich zertifiziert.
Modul H: Umfassende Qualitätssicherung Der Hersteller unterhält ein umfassendes QM System nach EN 29 001 und wird dabei ständig von einer benannten Stelle überprüft, welcher ständig Zugang zu jedem Bereich gewährt werden muß. Nachfolgend sei exemplarisch für alles Module der Weg zum Erlangen des CE Zeichens bei Anwendung des Moduls A dargestellt. a. Definition des Produktes b. Festlegung der einschlägigen EG-Richtlinien c. Auswahl der grundlegenden Sicherheitsanforderungen aus den EG-Richtlinien d. Im Zweifelsfall Einschaltung einer sachverständigen Stelle, z.B. einer GS-Prüfstelle e. Gewährleistung der grundlegenden Anforderungen f. EU-Konformitätserklärung g. Anbringen des CE-Zeichens
a. Definition des Produktes
b. Festlegung der einschlägigen EG-Richtlinien
c. Auswahl der grundlegenden Sicherheitsanforderungen aus den EG-Richtlinien
d. Im Zweifelsfall Einschaltung einer sachverständigen Stelle, z.B. einer GS-Prüfstelle Alle Prüfungen die man selbst nicht durchführen kann, oder die nicht selbst durchgeführt werden dürfen, sind von der benannten Stelle durchzuführen (Notified Body)
e. Gewährleistung der grundlegenden Anforderungen
f. EU-Konformitätserklärung
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